Auf einen Blick: Blaue Karte EU
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Blaue Karte EU erhalten können.
Sie haben einen Hochschulabschluss und haben einen Job in Deutschland gefunden? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für die Blaue Karte EU erfüllen müssen.
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG (Externer Link) ) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Eine detaillierte Übersicht der Mangelberufe für die Blaue Karte EU finden Sie hier.
Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger gilt: Wenn der Erwerb Ihres letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt, können Sie die Blaue Karte EU auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 45.934,20 Euro (im Jahr 2026) erreichen. Dies gilt für einen Berufseinstieg in allen Berufsgruppen. Zudem ist im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Wie bekomme ich die Blaue Karte EU?
Sie kommen aus einem Staat außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes und wollen in Deutschland leben und arbeiten? Dann brauchen Sie ein Arbeitsvisum. Eine Form des Arbeitsvisums ist die Blaue Karte EU. In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Aber was ist die Blaue Karte EU eigentlich genau? Die Blaue Karte EU ist der beliebteste Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland, die einen Hochschulabschluss haben und in Deutschland arbeiten wollen. Sie bietet große Vorteile, zum Beispiel einen erleichterten Familiennachzug oder die Aussicht, sich schneller in Deutschland niederlassen zu können.
Wer kann die Blaue Karte EU erhalten? Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen mitbringen: Sie besitzen einen deutschen Hochschulabschluss oder Sie besitzen einen ausländischen Hochschulabschluss. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis, dass der ausländische Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Detaillierte Informationen zur Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen finden Sie auf unserer Seite make-it-in-germany.com in der Rubrik „Arbeiten in Deutschland” unter „Hochschulabschlüsse”.
Sie haben bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland. Achten Sie darauf, dass Ihr Jobangebot auch zu Ihrer akademischen Qualifikation passt. Wichtig ist außerdem Ihr zukünftiges Gehalt. Es gibt zwei verschiedene Arten der Blauen Karte EU, die sich durch die Höhe des erforderlichen Brutto-Jahresgehalts unterscheiden.
Die erste Variante ist die Blaue Karte EU mit einem höheren Mindestgehalt. Dieser Wert wird jährlich aktualisiert. Der Vorteil: Für die Beantragung dieser Blauen Karte EU ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht verpflichtend.
Die zweite Variante mit einem niedrigeren Mindestgehalt gilt für Berufsanfänger, also Akademiker, deren Hochschulabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt, und Mangelberufe. Mangelberufe sind zum Beispiel Ingenieure, Ärzte, Führungskräfte in bestimmten Bereichen, Lehrkräfte, aber auch Naturwissenschaftler und IT-Experten.
Ein Sonderfall betrifft IT-Spezialisten ohne formale Qualifikation, also ohne Berufs- oder Hochschulabschluss. Sie können die zweite Variante, also die Blaue Karte EU mit dem niedrigeren Mindestgehalt, erhalten, wenn Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf Hochschulniveau und ein konkretes Jobangebot im IT-Bereich auf Hochschulniveau nachweisen können. Für die zweite Variante benötigen Sie allerdings die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Zustimmung wird in der Regel erteilt, wenn die Arbeitsbedingungen mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar sind und die Beschäftigung im Verhältnis zur Qualifikation angemessen ist. Die Zustimmung zur Beschäftigung wird im Rahmen des Visumprozesses eingeholt. Sie müssen also nichts machen.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU? Prima! Dann geht es direkt so für Sie weiter. Zuerst stellen Sie bei der deutschen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland einen Visumantrag für die Blaue Karte EU. Während der Antragstellung erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrer geplanten Einreise nach Deutschland und worauf Sie dabei achten müssen. Sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrages erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie Ihr Einreisevisum.
Möchten Sie und Ihr neuer Arbeitgeber den Visumprozess beschleunigen? Dann können Sie gemeinsam das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Unternehmensseite in der Rubrik „Einreise und Beschäftigung“ unter „Das beschleunigte Fachkräfteverfahren“.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland suchen Sie sich eine Wohnung und melden Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt an. Mit der Wohnungssuche können Sie bereits in Ihrem Herkunftsland beginnen, um Ihre Ankunft in Deutschland zu beschleunigen. Danach beantragen Sie den entsprechenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde. Der Aufenthaltstitel muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden und wird normalerweise für die Laufzeit Ihres Arbeitsvertrags plus drei weitere Monate ausgestellt, jedoch maximal für einen Zeitraum von vier Jahren. Wichtig ist auch, dass Ihr Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsieht.
Mehr Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie auf unserer Fachkräfteseite in der Rubrik „Visum & Aufenthalt“ unter „Blaue Karte EU“. Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU? Keine Sorge! Es gibt andere Möglichkeiten für Sie, zum Beispiel das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte. Hierzu finden Sie mehr auf unserer Website in der Rubrik „Visum zum Arbeiten für Fachkräfte“.
Wir hoffen, Sie sind nun informiert und startbereit für Ihren Weg nach Deutschland mit der Blauen Karte EU. Worauf warten Sie noch? Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Erfüllen Sie nicht die oben genannten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU? Keine Panik! Sie können ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte mit akademischer Qualifikation nach § 18b AufenthG (Externer Link) beantragen.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Blaue Karte EU erhalten können.
Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland möglich.
Nach 27 Monaten können Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen können. Wird das Sprachniveau B1 erreicht und nachgewiesen, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Familiennachzug“ nachlesen.
Sie haben eine Blaue Karte EU und möchten den Arbeitgeber in Deutschland wechseln? Das ist kein Problem. Sie können Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Blauen Karte EU antreten. Allerdings müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde prüft erneut, ob Sie mit dem neuen Job die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU noch erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte.
Sie sind eine IT-Fachkraft oder eine Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG (Externer Link) . Informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Als IT-Spezialistin oder -Spezialist ohne formalen Bildungsabschluss haben Sie, außer mit der Blauen Karte EU, eine andere Einreisemöglichkeit über die Sonderregelung für Personen mit berufspraktischen Kenntnissen.
Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen? Dann können hier Sie Ihr Visum für die Blaue Karte EU online beantragen: Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (Externer Link) .
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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